Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2577-19 19. September 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación directa

Abziehbarkeit von Masterkosten abhängig von deren Korrelation mit den Einkünften der Tätigkeit

Ein Bauingenieur erkundigt sich, ob er die Kosten eines offiziellen Masterstudiums als Fortbildungsausgabe in seiner beruflichen Tätigkeit steuerlich geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass die Abziehbarkeit davon abhängt, dass der Zusammenhang zwischen der Ausgabe und den Einkünften nachgewiesen wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Feststellung der Abzugsfähigkeit der Kosten des genannten offiziellen Masters als Ausbildungskosten zur Ermittlung des Nettoertrags der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit.

Die Entscheidung der DGT

Damit die Kosten eines Masterstudiums nach der Methode der direkten Schätzung abzugsfähig sind, muss deren Korrelation mit den Einnahmen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit nachgewiesen werden. Die Überprüfung dieser Verbindung ist eine Tatsachenfrage, die in die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Prüfungsbehörden fällt. Zudem muss die Ausgabe durch eine Rechnung belegt und in den vorgeschriebenen Büchern erfasst sein.

Kostenloses Erstgespräch buchen