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V2568-18 19. September 2018 · SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior Kriterium gültig
OTRO · impuesto sobre productos intermedios

Ein mit Alkohol versetztes Weinprodukt wird als Zwischenprodukt der Verbrauchssteuern eingestuft

Ein Unternehmer erkundigt sich nach der Einstufung eines Weinprodukts mit 15 Vol.-% Alkoholgehalt, das zur Herstellung von Sangria nach Österreich versandt wird. Die DGT stellt fest, dass es sich bei dem Ausgangsprodukt um ein Zwischenprodukt handelt und die Einstufung des Endprodukts in Österreich der Zuständigkeit der dortigen Behörden unterliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Klassifizierung im sachlichen Anwendungsbereich des nach Österreich versandten Produkts und des Endprodukts mit einem Alkoholgehalt von 5,5 % vol.

Die Entscheidung der DGT

Die mit Alkohol versetzte Weinbereitung mit 15 % vol. fällt in den sachlichen Anwendungsbereich der Zwischenproduktsteuer. Die Sendung von Spanien nach Österreich muss im Rahmen eines Aufschubverfahrens mittels eines elektronischen Verwaltungsdokuments erfolgen. Die steuerliche Einstufung des nach der Verarbeitung im Ausland resultierenden Produkts liegt in der Zuständigkeit der Finanzverwaltung dieses Mitgliedstaats.

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