Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2549-24 11. Dezember 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Abfindung bei Massenentlassungen: Steuerbefreiung begrenzt auf den geringeren Betrag aus dem Arbeitsstatut und 180.000 Euro

Ein Steuerzahler erkundigt sich, ob die im Falle einer Massenentlassung erhaltene Abfindung von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Das Finanzamt stellt klar, dass der steuerfreie Teil den Betrag nicht überschreiten darf, der dem geringeren Wert aus den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsstatuts und einer Obergrenze von 180.000 Euro entspricht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ersuchen um Klärung, ob die erhaltene Abfindung von der Einkommensteuer befreit ist.

Die Entscheidung der DGT

En despidos colectivos por causas económicas, técnicas, organizativas, de producción o fuerza mayor, la indemnización está exenta hasta el menor de: la cuantía establecida por el Estatuto de los Trabajadores para el despido improcedente y 180.000 euros. El exceso se considera rendimiento del trabajo y puede aplicar una reducción del 30% si el periodo de generación es superior a dos años, con los límites de cuantía previstos en la LIRPF.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt