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Ein Elektroinstallateur erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit von Fahrzeug-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten hinsichtlich der MwSt. und der Einkommensteuer. Die DGT stellt klar, dass die Vorsteuer aus PKW-Kosten grundsätzlich zu 50 % als geschäftlich veranlasst gilt. Reisekosten sind nur dann als Vorsteuer abzugsfähig, wenn sie auch in der Einkommensteuer abzugsfähig sind, während ein PKW in der Einkommensteuer nur abzugsfähig ist, wenn er ausschließlich beruflich genutzt wird.
Cuestión planteada Deducibilidad en el IVA e IRPF de los gastos derivados de la utilización del vehículo y de los de comidas y estancias vinculados a los desplazamientos que realiza.
En el IVA, los vehículos de turismo y sus accesorios se presumen afectados a la actividad en un 50%, salvo excepciones de afectación al 100%. Los gastos de combustible son deducibles según su uso efectivo y deben regularizarse si este varía. Los servicios de hostelería y viajes son deducibles en IVA solo si son gastos deducibles en IRPF. En IRPF, el vehículo de turismo solo es deducible si se utiliza exclusivamente para la actividad; si tiene uso mixto, no se considera afecto y no permite deducciones.
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