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V2527-20 23. Juli 2020 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención de iva

Keramikkurse sind nur bei Aufnahme in offizielle Lehrpläne und ohne IAE-Registrierung von der MwSt. befreit

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die in einer fremden Werkstatt erteilten Keramikkurse von der MwSt. befreit sind. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung voraussetzt, dass das Fach Bestandteil eines Lehrplans ist und keine Registrierung in den Tarifen für geschäftliche oder künstlerische Tätigkeiten des IAE erforderlich ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob diese Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sind.

Die Entscheidung der DGT

Damit von natürlichen Personen erteilte Unterrichtsstunden von der Umsatzsteuer befreit sind, muss der Stoff in den Lehrplänen jeder Stufe oder jedes Grades des Bildungssystems enthalten sein. Zudem darf es für deren Ausübung nicht erforderlich sein, sich in den Tarifen für geschäftliche oder künstlerische Tätigkeiten der Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten einzutragen. In diesem Fall ist die Anfragende eine Freiberuflerin und muss sich in der Gruppe 826 des zweiten Abschnitts der IAE-Tarife registrieren.

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