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V2519-18 18. September 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition zur Erweiterung einer bestehenden Wohnung zulässig

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Befreiung bei Reinvestition angewendet werden kann, wenn der Erlös aus dem Verkauf einer Wohnung genutzt wird, um ein ehemaliges Heuhaus umzubauen und die aktuelle Wohnung zu erweitern. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung in Fällen der Erweiterung nicht anwendbar ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit der Anwendung der Befreiung bei Reinvestition in den gewöhnlichen Wohnsitz auf den erzielten Veräußerungsgewinn.

Die Entscheidung der DGT

Um die Befreiung anzuwenden, muss die übertragene Immobilie der gewöhnliche Wohnsitz sein und der Betrag muss in den Erwerb oder die Sanierung eines neuen gewöhnlichen Wohnsitzes reinvestiert werden. Die Befreiung beschränkt sich auf den rechtlichen Erwerb oder die Sanierung; Fälle der Erweiterung einer bereits im Eigentum des Steuerpflichtigen befindlichen Immobilie sind ausgeschlossen. In diesem Fall ist die Befreiung nicht anwendbar, da das Geld zur Vergrößerung der Fläche einer bestehenden Immobilie verwendet werden soll.

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