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V2510-17 5. Oktober 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · avituallamiento

Keine Umsatzsteuerbefreiung oder Veranlagung von Verbrauchssteuern bei der Versorgung von Charter-Yachten

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die Lieferung von Wein, Alkohol und Getränken an Yachten im Charterbetrieb von der Umsatzsteuer und den Verbrauchssteuern befreit ist. Die DGT entschied, dass dies nicht der Fall ist, da diese Schiffe als für die private Freizeitschifffahrt bestimmt gelten.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Lieferungen von Wein, Alkohol und daraus abgeleiteten Getränken an diese Schiffe von der Mehrwertsteuer und der Alkohol- und Getränkesteuer befreit sind.

Die Entscheidung der DGT

Die Lieferungen von Proviantprodukten an Schiffe, die zur Charter bestimmt sind, sind nicht von der MwSt. befreit, da sie nicht als kommerzielle oder industrielle Transportmittel eingestuft werden. Ebenso haben Charter-Yachten keinen Anspruch auf die Befreiung für Proviantierung bei den Verbrauchssteuern, da der Vertragsgegenstand die private Freizeitschifffahrt ist, welche ausdrücklich von dieser Befreiung ausgeschlossen ist.

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