Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2495-22 2. Dezember 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación de rentas

Unentgeltliche Überlassung von Stadthäusern führt zur Einkommenszurechnung in der Einkommensteuer

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung der unentgeltlichen Überlassung der Nutzung mehrerer Immobilien an ein Familienmitglied. Die DGT stellt klar, dass bei nachgewiesener Unentgeltlichkeit zwar keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, jedoch eine Einkommenszurechnung auf Basis des Katasterwerts erfolgen muss.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Besteuerung des Ratsuchenden im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) aufgrund der unentgeltlichen Überlassung der Nutzung solcher Immobilien.

Die Entscheidung der DGT

Wenn nachgewiesen wird, dass die Überlassung von städtischen Immobilien unentgeltlich erfolgt, erzielt der Überlassende keine Erträge aus Immobilienkapital. Dennoch muss die in Artikel 85 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) festgelegte Zurechnung von Immobilienerträgen vorgenommen werden. Der Nachweis der Unentgeltlichkeit ist eine Tatsachenfrage, die vom Steuerpflichtigen zu beweisen ist.

Kostenloses Erstgespräch buchen