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V2493-17 4. Oktober 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Als Pauschale für Ausgaben erhaltene Beträge sind als Arbeitsentgelt zu versteuern

Ein Anfragender möchte wissen, ob eine während einer Auswahlphase für eine Tätigkeit bei der Banco de España erhaltene Pauschale für Ausgaben von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt klar, dass diese weder unter die Regelungen für Tagegelder noch unter die für Stipendien fällt und daher steuerpflichtig ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die als Pauschale für Ausgaben erhaltenen Einnahmen von der Einkommensteuer befreit sind oder als Arbeitslohn zu versteuern sind.

Die Entscheidung der DGT

Die Beträge zum Ausgleich von Reisekosten genießen nicht die Befreiung für Verpflegungsmehraufwand nach dem RIRPF, da kein vorheriges Arbeitsverhältnis oder eine gesetzliche Beziehung zum Zahler besteht. Ebenso gelten sie nicht als gemäß Artikel 7.j) des LIRPF steuerfreie Stipendien, da sie die Anforderungen dieser Vorschrift nicht erfüllen. Daher unterliegen diese Beträge der Besteuerung als Arbeitslohn.

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