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Eine Steuerpflichtige erbrachte Dienstleistungen für ein luxemburgisches Unternehmen und wendete Umsatzsteuer an, da ihr die USt-IdNr. des Kunden zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung nicht vorlag. Die DGT stellt klar, dass eine unrechtmäßige Steuerbetragung zu korrigieren ist, sofern der Kunde Unternehmer war und die Transaktion nicht der Steuer unterlag.
Cuestión planteada Si procede la rectificación de las facturas inicialmente expedidas con repercusión del Impuesto sobre el Valor Añadido y, en su caso, procedimiento para la rectificación de la repercusión.
Si el cliente es empresario y la operación no está sujeta al IVA en España, la repercusión fue indebida y debe rectificarse según el artículo 89 de la Ley 37/1992. El sujeto pasivo puede optar por iniciar un procedimiento de rectificación de autoliquidaciones o regularizar la situación en la declaración correspondiente. La rectificación debe documentarse mediante la expedición de una factura rectificativa que identifique la factura original.
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