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V2466-25 11. Dezember 2025 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · impuesto sobre actividades económicas

Steuerliche Einordnung: Pizzaverkauf im Barbetrieb nach IAE-Gruppen 673 oder 671

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der korrekten IAE-Rubrik für einen Betrieb, der Pizzen vor Ort und per Lieferung verkauft. Die DGT stellt fest, dass die Klassifizierung davon abhängt, ob ein separater Speisesaal vorhanden ist und ob der Verkauf zum Verzehr außerhalb des Lokals erfolgt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es stellt sich die Frage, unter welchen Steuerrubriken die Anmeldung erfolgen muss.

Die Entscheidung der DGT

Wenn Pizzas für den Verzehr in der Bar zubereitet werden, ohne dass ein separater Speisesaal vorhanden ist, muss die Besteuerung nach der Rubrik 673 erfolgen. Verfügt der Betrieb über einen vom Barbereich getrennten Speisesaal, muss sowohl für den Kaffee-Bar-Service als auch für den Restaurantservice nach der Rubrik 671 besteuert werden. Für die Zubereitung und den Verkauf von Pizzas zum Verzehr außerhalb des Betriebs, mit oder ohne Lieferservice, ist die Rubrik 677.9 maßgeblich.

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