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V2455-22 30. November 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Abfindung nach Tod des Arbeitnehmers unterliegt der Erbschaftsteuer

Eine Witwe erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Leistungen aus einer betriebsbedingten Kündigungsvereinbarung nach dem Tod ihres Ehemannes. Die DGT stellt fest, dass die bis zum Todeszeitpunkt aufgelaufenen Einkünfte als Arbeitslohn des Verstorbenen gelten, während die danach anfallenden Leistungen als Erbschaftsteuer-pflichtiges Vermögen zu behandeln sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Steuerliche Behandlung der Beträge, die vom verstorbenen Ehemann der Antragstellerin sowie von letzterer nach dem Tod des erstgenannten während der Laufzeit der Aufhebungsvereinbarung des Arbeitsverhältnisses erhalten wurden.

Die Entscheidung der DGT

Die vor dem Tod an den Arbeitnehmer gezahlten monatlichen Beträge stellen Arbeitsentgelt für die Einkommensteuer dar. Die von den Erben nach dem Tod gemäß der Aufhebungsvereinbarung erhaltenen Beträge sind Erbschaftstitel, die der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen. Einkommensteuerabzüge finden sich nur auf das Arbeitsentgelt des Verstorbenen Anwendung, nicht auf die Leistungen der Erben.

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