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Eine Holding stellte die Frage, ob die Übertragung von Stimmrechten an einer anderen Gesellschaft deren Einbeziehung in ihr spezielles Umsatzsteuer-Gruppenregime ermöglichen würde. Die DGT stellt fest, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, wenn die effektive Kontrolle durch mehr als 50 % der Stimmrechte erlangt wird und die wirtschaftlichen sowie organisatorischen Verknüpfungen bestehen.
Cuestión planteada Si la cesión de los derechos de voto de una entidad cumple con los requisitos subjetivos para la aplicación del régimen del grupo de entidades previsto en la Ley 37/1992.
Para aplicar el régimen especial de grupo de entidades, la entidad dominante debe tener control efectivo sobre las dependientes mediante una participación superior al 50% en el capital o en los derechos de voto. Si la cesión de derechos de voto garantiza dicho control financiero y existen vínculos económicos y organizativos, se cumplen los requisitos legales. La aplicación del régimen será posible desde el 1 de enero del año siguiente a la adquisición de los derechos.
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