Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2429-17 28. September 2017 · SG de Tributos Kriterium gültig
OTRO · procedimiento de apremio

Anfechtung von Steuerbescheiden auf Basis falscher Drittdaten durch Rechtsbehelfe möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Möglichkeit, Steuerbescheide anzufechten, die sich auf falsche Angaben Dritter stützen und sich bereits im Vollstreckungsverfahren befinden. Die DGT stellt klar, dass sowohl Verwaltungsprüfungsverfahren als auch spezifische Rechtsbehelfe für solche Fälle zur Verfügung stehen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Der Steuerpflichtige bittet um Auskunft über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel, um seine Unzufriedenheit mit den vorgenommenen Festsetzungen zum Ausdruck zu bringen, nachdem das verwaltungsrechtliche Vollstreckungsverfahren bereits eingeleitet wurde.

Die Entscheidung der DGT

Wird die Unrichtigkeit von durch Dritte bereitgestellten Daten geltend gemacht, muss gemäß den Bestimmungen des LGT zur Überprüfung von Verwaltungsakten verfahren werden. Die verfügbaren Mittel umfassen besondere Überprüfungsverfahren, den Widerspruch (Frist von einem Monat) und wirtschaftlich-administrative Klagen (Frist von einem Monat). Ebenso ist das außerordentliche Überprüfungsverfahren gegen rechtskräftige Akte zulässig, wenn wesentliche Dokumente erscheinen oder wenn durch gerichtliches Urteil als falsch erklärte Dokumente Einfluss hatten.

Kostenloses Erstgespräch buchen