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V2424-17 28. September 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención de la operación

Dienstleistungen für internationale Organisationen können unter der Voraussetzung einer Sitzvereinbarung von der MwSt. befreit sein

Es wird geprüft, ob die Erbringung von Textkorrekturleistungen für eine internationale Seeschifffahrtsorganisation mit Sitz im Vereinigten Königreich von der MwSt. befreit ist. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang in Spanien steuerpflichtig ist, jedoch befreit sein kann, sofern die Sitzvereinbarung dies vorsieht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Befreiung der Transaktion von der Mehrwertsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Dienstleistungen, die an eine internationale Organisation mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat erbracht werden, unterliegen in spanischem Hoheitsgebiet der MwSt. Die Befreiung der Transaktion hängt jedoch von den Bestimmungen der geltenden internationalen Übereinkommen oder Sitzabkommen ab. Um die direkte Befreiung anzuwenden, muss die Organisation eine von den zuständigen Behörden des Bestimmungsstaates beglaubigte Bescheinigung vorlegen.

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