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Internationale Steuerplanung und grenzüberschreitende Strukturierung.
Regulatorische Compliance und steuerliche Meldepflichten.
Sonderregelungen für Privatpersonen und digitale Vermögenswerte.
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Eine Privatperson erkundigte sich, ob es rechtmäßig sei, dass ein Postdienstleister bei der Annahme eines aus dem Vereinigten Königreich importierten Buches die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer sowie Zollgebühren verlangte. Die DGT stellt klar, dass der Postdienstleister eine Sonderregelung zur Steuererhebung anwenden darf, sofern der Verkäufer nicht am IOSS-Verfahren (Import One-Stop Shop) teilnimmt.
Cuestión planteada Si el proceder del operador postal es correcto a efectos del Impuesto sobre el Valor Añadido.
Si el vendedor no opta por el régimen IOSS, la persona que presente los bienes en la Aduana puede optar por una modalidad especial de declaración y pago para importaciones de bienes cuyo valor no supere los 150 euros. En este caso, el destinatario está obligado al pago del impuesto y el operador postal recaudará dicho IVA para efectuar su pago. Para aplicar esta modalidad no es necesaria la autorización expresa del destinatario de los bienes.
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