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Ein Rentner, der als selbstständiger Versicherungsvermittler tätig ist, erkundigt sich nach der Steuerpflicht hinsichtlich der Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas). Die DGT stellt klar, dass die Tätigkeit des Vermittlers zwar steuerpflichtig ist, natürliche Personen jedoch eine Befreiung für alle ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten genießen.
Cuestión planteada Sujeción al Impuesto sobre Actividades Económicas.
La actividad de mediador de seguros ejercida por una persona física por cuenta propia es un supuesto que configura el hecho imponible del impuesto. No obstante, según el artículo 82.1.c) del TRLRHL, las personas físicas están exentas del Impuesto sobre Actividades Económicas por el ejercicio de todas sus actividades económicas. Por tanto, no están obligadas a presentar la declaración de alta en la matrícula del impuesto (modelo 840), pero sí deben cumplir con las obligaciones censales mediante los modelos 036 o 037.
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