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Ein in Gütergemeinschaft verheiratetes Ehepaar erwarb eine Immobilie zur Vermietung. Es bestand Klärungsbedarf, ob es sich um eine Erstlieferung (mit MwSt.) oder eine Zweitlieferung (steuerfrei) handelt und ob der Vorsteuerabzug zulässig ist, wenn die Rechnung nicht auf beide Ehegatten ausgestellt wurde. Die DGT stellt klar, dass eine Erstlieferung vorliegt, wenn die Immobilie nicht länger als zwei Jahre genutzt wurde, und dass Rechnungen, die entweder auf einen oder beide Ehegatten ausgestellt sind, für den Vorsteuerabzug gültig sind.
Cuestión planteada 1.Consideración de la transmisión por la que la consultante adquiere el inmueble como primera entrega de edificación o como segunda entrega exenta del Impuesto sobre el Valor Añadido.
La entrega de un inmueble es primera entrega (sujeta a IVA) si la edificación no ha sido utilizada ininterrumpidamente por su propietario o titulares de derechos reales durante al menos dos años. Para deducir el IVA, si la actividad de arrendamiento es conjunta, la comunidad de bienes es el sujeto pasivo. Las facturas emitidas a nombre de uno de los cónyuges o de ambos son válidas para ejercer el derecho a la deducción, sin necesidad de desglosar las cuotas de copropiedad.
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