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V2376-25 9. Dezember 2025 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · impuesto sobre actividades económicas

Keine IAE-Steuerpflicht für Kurse, die ausschließlich durch das SEPE oder den Europäischen Sozialfonds finanziert werden

Es wird angefragt, unter welchem IAE-Abschnitt Personen anzumelden sind, die Fortbildungskurse erteilen, die vom staatlichen Arbeitsamt (SEPE) oder dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Die DGT stellt fest, dass diese Tätigkeiten steuerrechtlich nicht als Unterricht gelten und somit keine Steuerpflicht auslösen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird gefragt, unter welcher Rubrik man sich anmelden muss, um die genannten Fortbildungskurse zu erteilen.

Die Entscheidung der DGT

Ausbildungsaktivitäten, sowohl berufliche als auch fortlaufende, die ausschließlich vom Nationalen Beschäftigungsinstitut oder durch den Europäischen Sozialfonds (oder ausschließlich durch beide kofinanziert) finanziert werden, gelten nicht als Lehrveranstaltungen. Daher unterliegen sie nicht der IAE-Steuer und es besteht keine Verpflichtung zur Einreichung einer Anmeld declaration für diese Tätigkeit.

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