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Ein Arbeitnehmer mit Familie in Spanien und einem Vertrag bei einem irischen Unternehmen erkundigt sich nach seinem steuerlichen Wohnsitz und der Befreiung für Auslandstätigkeiten. Die DGT erläutert, dass die Person weiterhin in Spanien steuerpflichtig bleibt, sofern sie keinen Wohnsitz in einem anderen Land nachweist, und unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch nehmen kann.
Cuestión planteada Residencia fiscal del consultante.
Si el contribuyente es residente fiscal en España, las retribuciones por trabajos realizados efectivamente en el extranjero para una entidad no residente están exentas, con un límite de 60.100 euros anuales. Para la exención, se requiere el desplazamiento del trabajador y que el centro de trabajo esté fuera de España. No es necesario que los rendimientos hayan tributado efectivamente en el extranjero, basta con que en ese país se aplique un impuesto de naturaleza idéntica o análoga y no sea un paraíso fiscal. Si existe derecho a deducción por doble imposición internacional, el contribuyente estará obligado a presentar declaración.
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