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V2362-23 31. August 2023 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · régimen de neutralidad fiscal

Steuerneutralität bei Fusionen unter Einhaltung der LIS-Voraussetzungen und Abwesenheit von Betrug möglich

Die Anfragende erkundigt sich, ob die Übernahme der Gesellschaft A durch die Gesellschaft B unter das Sonderregime für Fusionen fallen kann. Die DGT stellt klar, dass das Neutralitätsregime angewendet werden kann, sofern die Transaktion den Bedingungen des Artikels 76.1 der LIS entspricht und im Rahmen des Königlichen Dekrets-Gesetzes 5/2023 erfolgt.

Die gestellte Frage

Fragestellung - Ob auf die genannte Transaktion das im Kapitel VII, Titel VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene Sondersteuerregime für Fusionen, Spaltungen, Einbringungen von Vermögenswerten und Wertpapierwechsel angewendet werden kann oder ob sie nach dem allgemeinen Regime besteuert werden muss.

Die Entscheidung der DGT

Die Transaktion kann das steuerliche Neutralitätsregime in Anspruch nehmen, wenn sie im geschäftlichen Bereich gemäß dem Königlichen Dekret-Gesetz 5/2023 erfolgt und die Anforderungen des Artikels 76.1 des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) erfüllt. Das Regime findet jedoch keine Anwendung, wenn das Hauptziel der Transaktion Betrug, Steuerhinterziehung oder die Erlangung eines Steuervorteils ohne triftige wirtschaftliche Gründe ist. Die Verwaltung stellt das Vorliegen triftiger wirtschaftlicher Gründe durch die Analyse der Sachverhalte im Einzelfall fest.

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