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V2317-24 8. November 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Nachweis der Eigentumsverhältnisse an Immobilienerträgen durch jedes rechtlich zulässige Beweismittel

Es wurde geprüft, ob ein Schreiben des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers ausreicht, um das Eigentum an Gewerberäumen nachzuweisen und die entsprechenden Einkünfte in der Einkommensteuer (IRPF) zuzuweisen. Die DGT stellt klar, dass die Eigentumsverhältnisse nach den Regeln der rechtlichen Inhaberschaft sowie anhand der von der Verwaltung vorgelegten oder entdeckten Beweismittel bestimmt werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage. Es wird um Auskunft gebeten, ob das genannte Schreiben des eingetragenen Eigentümers für die Durchführung der genannten Einkommenszuordnung gültig ist.

Die Entscheidung der DGT

Kapitalerträge werden den Eigentümern der Vermögenswerte gemäß den geltenden Regeln der rechtlichen Inhaberschaft und den von der Verwaltung vorgelegten oder entdeckten Beweisen zugerechnet. Der Nachweis der Inhaberschaft ist eine Tatsachenfrage, die durch alle nach dem Recht zulässigen Beweismittel nachgewiesen werden kann. Die Bewertung dieser Beweismittel obliegt den Prüfungsmanagementorganen der AEAT.

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