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Eine Stiftung erkundigt sich, ob die anteilige Weiterberechnung der Grundsteuer (IBI) durch einen Verkäufer der MwSt. unterliegt und ob die Stadtverwaltung den anteiligen Betrag zurückerstatten muss. Die DGT stellt klar, dass die MwSt.-Pflicht davon abhängt, ob es sich um eine Durchlaufposten (Suplido) oder eine Nebenleistung handelt. Zudem besteht kein Erstattungsanspruch gegen die Stadtverwaltung, da der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Steuerentstehung der jeweilige Eigentümer ist.
Cuestión planteada Si dicha repercusión de la parte proporcional del Impuesto sobre Bienes Inmuebles se encontraría sujeta al Impuesto sobre el Valor Añadido. Si el Ayuntamiento está obligado a devolver a la consultante el importe correspondiente al período de propiedad del inmueble de esta, conforme a la exención prevista en el artículo 15 de la Ley 49/2002.
La refacturación del IBI está sujeta a IVA al 21% si se trata de una prestación de servicios independiente o si es una prestación accesoria de una operación única, como una compraventa. No es un suplido si no se cumplen los requisitos de mandato expreso y facturación a nombre del cliente. Respecto al IBI, el sujeto pasivo es el titular del derecho en el momento del devengo (1 de enero) y los convenios privados no alteran esta obligación legal, por lo que el Ayuntamiento no debe realizar devoluciones.
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