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V2308-17 12. September 2017 · SG de Tributos Kriterium gültig
OTRO · número de identificación fiscal

Änderung der Steuernummer (NIF) bei Umwandlung einer Einheit in eine Körperschaft (Consorcio) erforderlich

Es wurde angefragt, ob die Umwandlung eines Zentrums in eine Körperschaft eine Änderung der Steuernummer (NIF) erfordert. Die DGT stellt klar, dass bei einer Änderung der Rechtsform die NIF mittels einer steuerlichen Anmeldung (declaración censal) angepasst werden muss.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Ist aufgrund der Umwandlung in einen Konsortium die Änderung, Modifizierung oder Ersetzung der aktuellen NIF des Zentrums erforderlich?

Die Entscheidung der DGT

Die juristischen Personen zugewiesene NIF ist unveränderlich, es sei denn, ihre Rechtsform oder Staatsangehörigkeit ändert sich. Wenn die Umwandlung des Zentrums eine Änderung seiner Rechtsform impliziert, ist eine Änderung der NIF erforderlich. Diese Änderung muss mittels einer steuerlichen Anmeldung beantragt werden, um die Rechtsform für öffentliche Körperschaften mit Rechtspersönlichkeit zu ändern.

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