Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2302-17 12. September 2017 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · reducción por donación

Minderung bei der Schenkung von Geschäftsanteilen verhält sich proportional zur Freistellung in der Vermögenssteuer

Es wird die Anwendung der Minderung gemäß Artikel 20.6 des Gesetzes über die Erbschaft- und Schenkungssteuer bei der Schenkung von Anteilen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.) erörtert. Die DGT stellt fest, dass die Minderung proportional zu der entsprechenden Freistellung in der Vermögenssteuer erfolgt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Anwendung des in Artikel 20.6 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes vorgesehenen Abzugs. Sachlicher Umfang der Befreiung. Ausschluss der Besteuerung des Schenkers in der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Der Abzug gemäß Artikel 20.6 des Gesetzes 29/1987 ist verhältnismäßig zur effektiven Befreiung in der Vermögensteuer. Der Wert der Anteile wird entsprechend dem Anteil der für die unternehmerische oder berufliche Tätigkeit erforderlichen Aktiva, abzüglich der damit verbundenen Verbindlichkeiten, im Verhältnis zum Nettovermögen der Gesellschaft ermittelt. Soweit dieser Abzug anwendbar ist, gilt für den Schenker im Rahmen der Einkommensteuer kein Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust.

E-Mail
Kontakt