Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2281-17 8. September 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Erhöhung der Entschädigung und Verzugszinsen bei Enteignungen als Veräußerungsgewinn steuerpflichtig

Eine Steuerpflichtige erkundigte sich nach der steuerlichen Einordnung und dem Zeitpunkt der Besteuerung einer Erhöhung der Entschädigung sowie der dazugehörigen Zinsen im Rahmen einer Enteignung. Die DGT stellt fest, dass beide Beträge als Veräußerungsgewinne gelten und legt die entsprechenden Regeln zur zeitlichen Zurechnung fest.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Calificación e imputación temporal.

Die Entscheidung der DGT

El aumento del justiprecio es una ganancia patrimonial que se imputa al periodo impositivo en que la resolución judicial adquiere firmeza. Los intereses de demora, al tener carácter indemnizatorio, también tributan como ganancia patrimonial y su alteración patrimonial se produce cuando se cuantifican y acuerda su abono. Para la ganancia del justiprecio, se restarán los gastos de defensa jurídica incurridos.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt