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V2276-23 28. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Datum eines privatrechtlichen Kaufvertrags gegenüber Dritten: Eintragung, Tod des Unterzeichners oder Übergabe an Beamte

Ein Erbe erkundigt sich nach dem Datum eines im Jahr 1984 mittels privatrechtlichem Vertrag geschlossenen Kaufvertrags, um die Besteuerung und eine mögliche Verjährung zu bestimmen. Die DGT erläutert, dass das Datum eines privatrechtlichen Dokuments gegenüber der Verwaltung ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Register, dem Tod der Unterzeichner oder der Übergabe an einen Beamten berechnet wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung, die dem Anfragenden entsprechen könnte, falls zum jetzigen Zeitpunkt eine Kaufurkunde errichtet wird, welche den im Februar 1984 mittels privatem Vertrag getätigten Verkauf dokumentiert, wobei anerkannt wird, dass die Zahlung zum Datum der privatschriftlichen Urkunde erfolgte, sowie mögliche Verjährung.

Die Entscheidung der DGT

Für die Grunderwerbsteuer wird das Datum einer privatschriftlichen Urkunde gegenüber Dritten (wie der Finanzverwaltung) ab deren Eintragung in ein Register, dem Tod eines der Unterzeichner oder deren Übergabe an einen Beamten berechnet. Bei der Einkommensteuer wird der Veräußerungsgewinn oder -verlust dem Zeitraum zugerechnet, in dem die Vermögensänderung eintritt. Die Bestimmung des Zeitpunkts der Übertragung ist eine Tatsachenfrage, die durch im Recht zugelassene Beweismittel nachgewiesen werden muss.

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