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Es wird geprüft, ob ein Erwerber einer Immobilie im Rahmen einer Verwaltungszwangsvollstreckung auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten kann. Die DGT stellt fest, dass ein Erwerber, sofern dieser Unternehmer oder Freiberufler ist, die Befugnis hat, auf die Befreiungen gemäß Artikel 20.Dos des Umsatzsteuergesetzes zu verzichten.
Cuestión planteada Posibilidad de renuncia a la exención en los términos de la Disposición Adicional Sexta de la Ley 37/1992.
Los adjudicatarios con condición de empresario o profesional en procedimientos de ejecución forzosa están facultados para renunciar a las exenciones del apartado Dos del artículo 20 de la Ley 37/1992. En este caso, pueden expedir factura, repercutir la cuota, presentar la declaración-liquidación e ingresar el impuesto en nombre y por cuenta del sujeto pasivo. Si se aplica la regla de inversión del sujeto pasivo, el adjudicatario será sujeto pasivo en nombre propio.
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