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Der Anfragende möchte wissen, ob er 100 % der für seine Wohnung gezahlten Beträge steuerlich absetzen kann, nachdem ein Miteigentum (Condominio) aufgelöst wurde und er zum Alleineigentümer wurde. Die DGT stellt klar, dass der neu erworbene Anteil nicht unter die Übergangsregelung für den Abzug für den selbstgenutzten Hauptwohnsitz fällt.
Cuestión planteada Si en 2020 en adelante podrá practicar la deducción por inversión en vivienda habitual en función del cien por ciento de las cantidades que satisfaga, en vez de su mitad, como hasta ahora, dado que consta en el Registro que satisface la totalidad.
La adquisición de una nueva parte indivisa de la vivienda realizada con posterioridad a 31 de diciembre de 2012 no permite acceder al régimen transitorio de la deducción por inversión en vivienda habitual. Por tanto, no se puede practicar la deducción por las cantidades satisfechas por dicha nueva adquisición, siendo irrelevante que el contribuyente conste como único responsable del préstamo en el Registro. Solo se podría seguir aplicando la deducción por las cantidades vinculadas a la parte indivisa adquirida con anterioridad a 2013, si se cumplían los requisitos previos.
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