Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2248-17 8. September 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von im Ausland erbrachten Arbeitsleistungen

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob seine Mitarbeiter, die Dienstleistungen im Ausland für Tochtergesellschaften und Kunden erbringen, die Befreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe p) des LIRPF in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt klar, dass hierfür die Arbeiten tatsächlich außerhalb Spaniens, für eine nicht ansässige Einheit und in Ländern mit einer der Einkommensteuer (IRPF) vergleichbaren Besteuerung erfolgen müssen.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada En relación con los empleados de la consultante y por los servicios que prestan en el extranjero a las filiales del grupo y a los clientes no residentes en España, si resulta aplicable la exención prevista en la letra p) del artículo 7 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt