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V2239-18 26. Juli 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Kein automatisierter Vermögensverlust durch Delisting einer Gesellschaft

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob das Ende der Börsennotierung einer Gesellschaft und deren anschließende Liquidation einen Vermögensverlust in der Einkommensteuer (IRPF) rechtfertigt. Die DGT stellt klar, dass das Delisting allein keinen automatischen Verlust begründet; erforderlich sind die tatsächliche Auflösung und die effektive Liquidation.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust in der Einkommensteuer für natürliche Personen ausgewiesen werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Zur Berechnung eines Veräußerungsgewinns oder eines Veräußerungsverlustes infolge der Auflösung muss zuvor die Liquidation der Gesellschaft erfolgen. Der Steuerzeitraum ist derjenige, in dem diese Liquidation stattfindet. Alternativ führt auch der Verkauf der Anteile vor der Liquidation zu einem Veräußerungsgewinn oder -verlust aus der Differenz zwischen den Anschaffungs- und Veräußerungswerten.

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