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V2238-23 27. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Entschädigung und Zinsen für amortisierte Aktien unterliegen der allgemeinen Einkommensteuer (IRPF)

Ein Steuerpflichtiger erhielt eine Entschädigung sowie Zinsen infolge der Amortisierung seiner Bankaktien. Die DGT stellt fest, dass sowohl die Entschädigung als auch die Zinsen der allgemeinen Bemessungsgrundlage und nicht der Spar-Bemessungsgrundlage zuzurechnen sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung in der Einkommensteuer (IRPF) der erhaltenen Entschädigung sowie der entstandenen Anwalts- und Prozesskosten.

Die Entscheidung der DGT

Die erhaltene Entschädigung wird als Veräußerungsgewinn qualifiziert, der, da er nicht aus einer Übertragung stammt, in die allgemeine Bemessungsgrundlage einfließt. Anwalts- und Prozesskosten können diesen Gewinn nicht mindern, da sie als Konsumertrag gelten. Entschädigungszinsen gelten ebenfalls als Veräußerungsgewinne und müssen nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in die allgemeine Bemessungsgrundlage einfließen.

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