Partner-betreut · Antwort innerhalb 24 Werkstunden
Unternehmenstransaktionen, Kapitalmarkt und strategische Deals.
Unabhängige und strenge Bewertung von Vermögenswerten und Unternehmen.
Geschäftstransformation, Nachhaltigkeit und Vermögensverwaltung.
Corporate Governance, Nachfolge und Transformation
Internationale Steuerplanung und grenzüberschreitende Strukturierung.
Regulatorische Compliance und steuerliche Meldepflichten.
Sonderregelungen für Privatpersonen und digitale Vermögenswerte.
Steuerverteidigung und Vermögensteuern
Unternehmensimmigration, ICT, Investorenaufenthalt, Digital-Nomad-Visum und Regularisierung.
Arbeitsbeziehungen, Mobilität und regulatorischer Schutz.
Schutz, Compliance und digitale Resilienz
Datenschutz, DSB und KI-Regulierung
Gesellschaftsgründung, Verträge, Gesellschaftervereinbarungen und korporative Maßnahmen.
Verträge, Kündigungen, Massenentlassungen und arbeitsgerichtliche Vertretung.
Insolvenzverfahren, Fresh Start, Kleinstunternehmen und Liquidation.
Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation, IP und Immobilienrecht.
Buchhaltung, Berichtswesen und ausgelagerte Finanzleitung.
Gesellschaftsverwaltung, Governance und Personaladministration.
Gründung, Fördermittel und Unternehmensbeschleunigung.
Risikomanagement, Kontinuität und Wiederherstellung
Neue Leitfäden zu den jüngsten Steuer- und Aufenthaltsänderungen in Spanien.
Periodische Analysen und technische Dokumente
Der Steuerpflichtige fragt, ob er einen Veräußerungsverlust für ein Darlehen geltend machen kann, das aufgrund des Insolvenzverfahrens des Schuldnerunternehmens nicht zurückgezahlt wurde. Die DGT antwortet, dass der Zahlungsausfall den Verlust nicht automatisch begründet und dass eine der spezifischen gesetzlichen Voraussetzungen für dessen steuerliche Berücksichtigung erfüllt sein muss.
Gestellte Frage: Möglichkeit der Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes in der Einkommensteuererklärung 2022.
Der Zahlungsausfall eines Schuldners begründet aufgrund des Bestehens eines Forderungsrechts nicht automatisch einen Veräußerungsverlust. Bei fälligen und unbezahlten Forderungen kann der Verlust nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn eine der Umstände gemäß Artikel 14.2 Buchstabe k) des Einkommensteuergesetzes vorliegt, wie etwa die Wirksamkeit eines Forderungsverzichts oder der Abschluss des Insolvenzverfahrens ohne Befriedigung der Forderung. Die Berücksichtigung dieses Verlustes erfolgt in der allgemeinen Bemessungsgrundlage unter Beachtung der Grenzen des Artikels 48 des Steuergesetzes.
Partner-betreut · Antwort innerhalb 24 Werkstunden
Schnelle Nachricht
Wir antworten innerhalb von 24 Werkstunden. Vertrauliche Behandlung garantiert.
Google Meet
Direkter Termin mit dem Partner. Unverbindliche Beratung · Stornierung bis 24h vorher möglich.
Verfügbarkeit lädt…
Die nächsten 14 Tage sind ausgebucht.
Ein gutes Zeichen — und wir lassen Sie nicht hängen.
Rückruf anfordern
Geben Sie uns ein Zeitfenster und eine Telefonnummer. Ein Partner ruft Sie im gewählten Zeitfenster zurück.
Antwort < 24 Std. · Partner antwortet
Eine konkrete Frage? Schildern Sie Ihre Situation kurz — ein Partner antwortet innerhalb 24 Werktagen.
30-minütiges kostenfreies Gespräch mit dem zuständigen Partner. Google Meet oder persönlich. Stornierbar bis 24 Std. vorher.
Verfügbarkeit lädt…
Die nächsten 14 Tage sind ausgebucht.
Ein gutes Zeichen — und wir lassen Sie nicht hängen.
Geben Sie Ihre bevorzugte Zeit und Telefonnummer an. Ein Partner ruft Sie zurück — kein Wartezimmer.
Wir verwenden eigene Cookies und Cookies Dritter, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Weitere Informationen
Für die Funktion der Website unerlässlich. Kann nicht deaktiviert werden.
Helfen uns zu verstehen, wie Sie die Website nutzen, um sie zu verbessern.
Ermöglichen relevante Inhalte und Werbung.