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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er den Steuerabzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz erneut in Anspruch nehmen kann, nachdem er diesen verlassen hat und später wieder dorthin zurückkehrt. Die DGT stellt klar, dass bei einer vor 2013 vorgenommenen Inanspruchnahme des Abzugs die Anwendung unter den geltenden Übergangsregelungen wiederaufgenommen werden kann.
Cuestión planteada Considerando la supresión de la deducción por inversión en vivienda habitual y régimen transitorio introducido por la Ley 16/2012, con efectos 1 de enero de 2013, posibilidad de reiniciar la práctica de la deducción a partir del momento en el que la vivienda volviese a constituir su residencia habitual. En caso afirmativo, a partir de qué volumen de inversión puede reiniciar la práctica de la deducción por la misma.
Para aplicar el régimen transitorio, el contribuyente debe haber adquirido la vivienda antes de 2013 y haber practicado la deducción por ella en un periodo anterior a esa fecha. Si se cumplen estos requisitos, se puede reiniciar la deducción por las cantidades satisfechas desde que la vivienda vuelve a ser residencia habitual. Para consolidar la deducción, la vivienda debe cumplir nuevamente el requisito de ser residencia habitual mediante el uso efectivo y permanente durante al menos tres años.
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