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Ein Steuerpflichtiger, der aus beruflichen Gründen nach Deutschland zieht, erkundigt sich nach seinem steuerlichen Wohnsitz in Spanien und der Fortführung des Abzugs für Investitionen in den Hauptwohnsitz. Die DGT erläutert die Bestimmung des Wohnsitzes nach nationalem Recht sowie dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und stellt klar, dass der Abzug entfällt, sobald der Wohnsitz nicht mehr in der betreffenden Immobilie liegt.
Aufgeworfene Frage 1.- Steuerlicher Wohnsitz des Steuerpflichtigen.
La residencia fiscal en España se determina por la permanencia de más de 183 días, por tener el núcleo de actividades o intereses económicos en el país, o por la presunción de residencia si la familia reside en España. En caso de conflicto entre España y Alemania, se aplica el Convenio, priorizando la vivienda permanente y, en su defecto, el centro de intereses vitales. Respecto a la deducción por vivienda habitual, esta no puede aplicarse por las cantidades satisfechas desde que el contribuyente deja de residir en la vivienda.
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