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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er den Steuerabzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz erneut in Anspruch nehmen kann, nachdem er den Wohnsitz verlegt und sich im Jahr 2014 erneut gemeldet hat. Die DGT stellt fest, dass er sich auf die Übergangsregelung berufen kann, da die Immobilie vor 2013 erworben wurde und der Abzug bereits zuvor in Anspruch genommen wurde.
Cuestión planteada Derecho a practicar de nuevo a partir de 2014 la deducción por inversión en vivienda habitual, considerando su supresión y el régimen transitorio introducido por la Ley 16/2012, con efectos 1 de enero de 2013. En caso afirmativo a partir de qué cantidad satisfecha puede recomenzar a practicarla: desde la primera que satisface a parir del empadronamiento, de la sentencia de divorcio, en febrero de 2015, o desde alguna otra.
Los contribuyentes que adquirieron su vivienda antes de 2013 y practicaron la deducción en periodos anteriores pueden aplicar el régimen transitorio de la DT 18ª LIRPF. En este caso, pueden reiniciar la deducción por las cantidades satisfechas desde que la vivienda vuelve a constituir su residencia habitual. No es necesario esperar a la sentencia de divorcio ni coincidir con la fecha de empadronamiento para comenzar a aplicarla.
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