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Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er ab 2013 den Abzug für Investitionen in den selbstgenutzten Wohnsitz geltend machen kann, nachdem der Bau im Jahr 2012 mit Mitteln aus einem Wohnkonto begonnen wurde. Die DGT bestätigt, dass dies aufgrund der Übergangsregelung möglich ist, sofern die vorherigen Voraussetzungen erfüllt wurden.
Cuestión planteada Derecho a aplicar la deducción por inversión en vivienda habitual a partir de 2013 por la vivienda en construcción, considerando su supresión y régimen transitorio introducido por la Ley 16/2012, al haber invertido, con anterioridad a 2013, únicamente cantidades procedentes de su cuenta vivienda.
Los contribuyentes que hayan satisfecho cantidades para la construcción de su vivienda habitual antes del 1 de enero de 2013 pueden aplicar la deducción mediante el régimen transitorio de la DT 18ª LIRPF. Para ello, es necesario haber practicado la deducción por las cantidades satisfechas en un periodo impositivo anterior a 2013. Bajo estas condiciones, la deducción se aplicará según la normativa vigente a 31 de diciembre de 2012, permitiendo deducir los gastos de construcción y los relacionados con el préstamo hipotecario a medida que se satisfagan.
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