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V2194-24 14. Oktober 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por inversión en vivienda habitual

Recht auf Steuerabzug für den Hauptwohnsitz bleibt bei gleichzeitiger Ablösung und Neuaufnahme eines Darlehens erhalten

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob der Anspruch auf den Steuerabzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz bestehen bleibt, wenn sie die Bank wechselt, indem sie ihre aktuelle Hypothek ablöst und ein neues Darlehen aufnimmt, und ob die damit verbundenen Kosten abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass bei einer gleichzeitigen Abwicklung der Vorgang der Anspruch erhalten bleibt und die Kosten abzugsfähig sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob nach Durchführung der Umstrukturierungsmaßnahme durch Kündigung und Neuabschluss eines Darlehens das gleiche Recht auf Abzug der Beträge besteht, die mit diesem getilgt oder beglichen werden. Ob die durch die Maßnahme entstehenden Kosten abzugsfähig sind.

Die Entscheidung der DGT

Die Novation, Subrogation oder Substitution eines Darlehens erschöpft nicht die Möglichkeiten zur Anwendung des Abzugs, sofern das neue Darlehen zur Tilgung des vorherigen bestimmt ist. Wenn die Kündigung und die Unterzeichnung des neuen Vertrages in einem einzigen, gleichzeitigen Akt erfolgen, sind die durch die Kündigung des ursprünglichen Darlehens und die Bestellung des neuen entstehenden Kosten abzugsfähig. Der proportionale Anteil der Raten, der auf eine Erhöhung des Kapitalbetrags entfällt, die für andere Zwecke als den Erwerb der Wohnung bestimmt ist, ist jedoch nicht abzugsfähig.

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