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V2192-23 26. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · prestación de servicios

Innenarchitekturleistungen für Immobilien im Ausland unterliegen nicht der spanischen MwSt.

Ein Innenarchitekt erkundigt sich, ob seine Leistungen zur Erstellung von Grundrissen für Immobilien in der Schweiz der spanischen Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass diese Leistungen, da sie in direktem Zusammenhang mit Immobilien außerhalb Spaniens stehen, nicht als im Anwendungsbereich der Steuer erbracht gelten.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die angefragten Leistungen der Mehrwertsteuer unterliegen.

Die Entscheidung der DGT

Innenarchitektur- oder Grundrissplanungsleistungen gelten als mit Immobilien verbundene Leistungen. Gemäß Artikel 70.Uno.1º des Gesetzes 37/1992 gelten diese Leistungen als an dem Ort erbracht, an dem sich die Immobilien befinden. Da sich die Immobilien im Ausland befinden, erfolgt die Leistung nicht im Anwendungsbereich der spanischen MwSt. und unterliegt nicht der Steuer.

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