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Der Anfragende erkundigt sich nach den Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Immobilien-Transaktionen. Die DGT erläutert, dass für eine erste Lieferung eines Bauwerks (unterliegt der MwSt.) die Lieferung durch den Bauträger erfolgen muss und das Bauwerk nicht ununterbrochen über zwei Jahre genutzt worden sein darf, und führt die Bedingungen für den Verzicht auf die Befreiung näher aus.
Cuestión planteada Requisitos exigidos para aplicar la renuncia a la exención prevista en el artículo 20.Dos de la Ley 37/1992, del Impuesto sobre el Valor Añadido.
Para que una entrega de edificación sea considerada primera entrega y esté sujeta a IVA, debe ser realizada por el promotor y no haber sido utilizada ininterrumpidamente por su propietario o titulares de derechos reales por un plazo igual o superior a dos años. La renuncia a la exención de las entregas de terrenos o edificaciones es posible si el adquirente es un sujeto pasivo con derecho a deducción o si el destino previsible de los bienes habilita dicho derecho. Dicha renuncia debe comunicarse fehacientemente al adquirente de forma previa o simultánea a la entrega y justificarse con una declaración suscrita por este.
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