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V2190-22 20. Oktober 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · promoción inmobiliaria

Anmeldung in Wirtschaftszweigen der Immobilienprojektentwicklung für den Verkauf von Grundstücken und Wohnungen erforderlich

Eine Gesellschaft, die Wohnungen vermietet, plant die Abspaltung und den Verkauf von bebaubaren Grundstücken sowie eines Einfamilienhauses. Die DGT stellt fest, dass eine Anmeldung in den Wirtschaftszweigen für die Projektentwicklung von Grundstücken und Gebäuden erfolgen muss, und analysiert die Umsatzsteuerpflicht der Verkäufe.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage a.) Ob aufgrund der Abparzellierung und des Verkaufs von Grundstücken eine Anmeldung unter einer Rubrik der Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten erforderlich ist.

Die Entscheidung der DGT

Für die Immobilienentwicklung ist die Anmeldung unter den Rubriken 833.1 (Grundstücksentwicklung) und 833.2 (Gebäudeentwicklung) obligatorisch. Die Lieferung von bebaubaren Grundstücken unterliegt der Umsatzsteuer und ist nicht davon befreit. Die Übertragung eines Einfamilienhauses mit seinem Grundstück stellt im Grundsatz eine zweite befreite Lieferung dar, es sei denn, auf die Befreiung wird verzichtet oder das Objekt wird saniert oder abgerissen. Die im Rahmen von Abparzellierungsverfahren angefallenen Umsatzsteuerbeträge sind abzugsfähig, wenn sie der Entwicklungstätigkeit zugewiesen werden.

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