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Eine spanische Gesellschaft mit einer Tochtergesellschaft und einer Betriebsstätte in Chile erkundigt sich, ob sie die gesamte im Ausland gezahlte Steuer abziehen kann. Die DGT stellt klar, dass der Abzug zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung durch das Doppelbesteuerungsabkommen und die spanische Gesetzgebung begrenzt wird.
Cuestión planteada Si, en aplicación de lo dispuesto en el Convenio para evitar la doble imposicion entre España y Chile, se podría deducir la totalidad del impuesto satisfecho en Chile.
Si se opta por el método de deducción, el límite de la deducción por doble imposición internacional coincide con el establecido en el Convenio entre España y Chile. La deducción no podrá exceder de la parte del impuesto correspondiente a las rentas que pueden someterse a imposición en Chile. En consecuencia, no es posible deducir un importe que supere el límite recogido tanto en la normativa interna como en el Convenio.
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