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V2184-24 11. Oktober 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · vivienda habitual

Befreiung bei Veräußerung der Hauptwohnung: Voraussetzungen für Alter und Wohnsitz

Ein Steuerpflichtiger über 65 Jahre erkundigt sich nach den Anforderungen an eine Immobilie, um als Hauptwohnsitz zu gelten, und wie dieser für die Steuerbefreiung nachzuweisen ist. Die DGT erläutert, dass die Immobilie (mit Ausnahmen) mindestens drei Jahre lang der kontinuierliche Wohnsitz sein muss und der Nachweis durch jedes gültige Beweismittel erbracht werden kann.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Anforderungen, damit die zu übertragende Wohnung als gewöhnlicher Wohnsitz gilt, sowie die Art des Nachweises.

Die Entscheidung der DGT

Für die Befreiung muss die Wohnung zum Zeitpunkt der Übertragung der gewöhnliche Wohnsitz sein oder in den zwei vorangegangenen Jahren gewesen sein. Als gewöhnlicher Wohnsitz gilt das Gebäude, das über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens drei Jahren als Wohnsitz dient, außer bei gerechtfertigten Umständen wie Tod, Heirat oder beruflicher Versetzung. Der Wohnsitz wird durch jeden gültigen Beweis nachgewiesen, wobei klargestellt wird, dass die Meldeadresse oder der steuerliche Wohnsitz allein nicht ausreichen.

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