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V2178-15 15. Juli 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · subrogación empresarial

Grenze von 22.000 Euro für die Steuererklärung bei Betriebsübergängen bleibt bestehen

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob nach einem Betriebsübergang zwei Arbeitgeber vorliegen, die die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (IRPF) begründen. Die DGT stellt klar, dass der neue Unternehmer in diesen Fällen rechtlich als derselbe Arbeitgeber gilt und somit nicht von mehreren Arbeitgebern ausgegangen werden kann.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zur Bestimmung der Abgabepflicht für den Zeitraum 2014 wird nach dem Vorliegen eines oder zweier Lohnzahler infolge des Betriebsübergangs gefragt.

Die Entscheidung der DGT

In Fällen des Betriebsübergangs behält der Erwerber den Status desselben Arbeitgebers zur Bestimmung des anzuwendenden Quellensteuer-Satzes. Daher liegt kein Vorliegen von mehr als einem Lohnzahler im Hinblick auf die Grenze der Abgabepflicht vor. Die Grenze für das Nichtabgeben einer Steuererklärung beträgt 22.000 Euro pro Jahr für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sofern diese nicht einem festen Quellensteuersatz unterliegen.

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