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V2166-17 21. August 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · régimen especial de grupo de entidades

Erwerb einer beherrschenden Gesellschaft ermöglicht Fortführung des Gruppenregimes bis zum Folgejahr

Es wird die Frage geklärt, welche Auswirkungen der Erwerb von 100 % der Anteile an einer beherrschenden Gesellschaft auf das Gruppenregime hat. Die DGT stellt fest, dass die erworbene Gesellschaft wählen kann, als abhängige Einheit Teil einer neuen Gruppe zu werden, mit Wirkung ab dem 1. Januar des darauffolgenden Kalenderjahres.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Klarstellung des verbindlichen Bescheids vom 13. Juni 2017, Nummer V1509-17, betreffend die Auswirkungen auf das Sonderregime für Unternehmensgruppen infolge der Übernahme von 100 % der Anteile am beherrschenden Unternehmen.

Die Entscheidung der DGT

Bei einem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung, bei dem das beherrschende Unternehmen nicht aufgelöst wird und zur Tochtergesellschaft wird, tritt die Eingliederung in eine neue Unternehmensgruppe mit Wirkung zum 1. Januar des Kalenderjahres nach dem Erwerb ein. Während des Geschäftsjahres der Transaktion kann das bestehende Unternehmensgruppenregime weiterhin angewendet werden. Das neue beherrschende Unternehmen muss die Zusammensetzung der Gruppe im Dezember melden, damit diese im folgenden Jahr wirksam wird.

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