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V2164-24 9. Oktober 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · salarios de tramitación

Verfahrenslöhne werden dem Jahr der Rechtskraft zugerechnet und unterliegen nicht der 30-prozentigen Minderung

Es wird geklärt, wann gerichtlich anerkannte Verfahrenslöhne steuerpflichtig werden und ob die Minderung für unregelmäßige Einkünfte anwendbar ist. Die DGT stellt fest, dass die Zurechnung dem Veranlagungszeitraum erfolgt, in dem die Entscheidung rechtskräftig wird, und dass die Minderung gemäß Art. 18.2 LIRPF nicht zulässig ist, da der Erzeugungszeitraum zwei Jahre nicht überschreitet.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Zeitliche Zurechnung der Beträge, die den Gehaltsnachzahlungen entsprechen, und Anwendung des in Artikel 18.2 des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen Abzugs.

Die Entscheidung der DGT

Nachzahlungen von Gehältern werden dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem das gerichtliche Urteil, welches den Anspruch auf deren Erhalt anerkennt, rechtskräftig wird. Der in Artikel 18.2 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) vorgesehene Abzug von 30 % ist nicht zulässig, da die Gehaltsnachzahlungen in diesem Fall einem Entstehungszeitraum von nicht mehr als zwei Jahren entsprechen.

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