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V2149-20 25. Juni 2020 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Chiropraktische Leistungen können von der MwSt. befreit sein, wenn der Fachmann ausreichende Qualifikationen nachweist

Ein Verband von Chiropraktikern erkundigt sich nach der Mehrwertsteuerbefreiung für deren Leistungen. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung anwendbar ist, sofern die Fachkräfte die erforderlichen beruflichen Qualifikationen nachweisen können, obwohl die Chiropraktik in Spanien keine regulierte Heilberufsgruppe darstellt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob diese Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sind.

Die Entscheidung der DGT

Die Umsatzsteuerbefreiung für Gesundheitsleistungen erfordert nicht, dass der Beruf durch nationale Vorschriften geregelt ist, sofern objektive Anforderungen (Diagnose-, Präventions- oder Behandlungsleistungen) und subjektive Anforderungen (Berufsausübung mit ausreichender Qualifikation) erfüllt sind. Im Falle von Chiropraktikern gilt: Wenn sie Titel besitzen, die von Zentren ausgestellt wurden, die von Gremien wie dem Council on Chiropractic Education (CCE) akkreditiert sind, verfügen sie über die Qualifikationen für die Befreiung.

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