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V2134-22 11. Oktober 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · entrega de bienes

Verkauf von Flugzeugen zur Ausfuhr und deren Ausbildung können von der MwSt. befreit sein

Ein französisches Unternehmen erkundigt sich nach der Besteuerung des Verkaufs von Flugzeugen zur Ausfuhr unter Einbeziehung von Schulungsdiensten und der Umrüstung zu militärischen Tankern. Die DGT stellt fest, dass die Lieferung von Waren und die Ausbildung eine einheitliche Leistung bilden und die Ausfuhr von der Steuer befreit sein kann.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung der folgenden für die Umsatzsteuer beschriebenen Vorgänge und insbesondere: Verkauf von Luftfahrzeugen zur Ausfuhr zusammen mit der durch die Antragstellerin erforderlichen Schulung zur Gewährleistung ihrer Lufttüchtigkeit sowie Schulungs- und Konversionsleistungen zu militärischen Tankern, die durch die spanische Tochtergesellschaft der Gruppe erbracht werden.

Die Entscheidung der DGT

Die Schulungsleistung ist der Lieferung der Luftfahrzeuge beigefügt und folgt daher demselben Besteuerungsregime wie die Lieferung. Die Lieferung von Waren zur Ausfuhr ist steuerbefreit, wenn die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind, selbst wenn die Ausfuhr nach den gesetzlichen Fristen erfolgt, sofern die Ausfuhrabsicht nachgewiesen wird. Die an die französische Tochtergesellschaft erbrachten Schulungsleistungen sowie die dem nicht ansässigen Erwerber in Rechnung gestellten Konversionsleistungen unterliegen nicht der Steuer.

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