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V2095-16 13. Mai 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · actividad económica

Vermietung von Immobilien gilt als wirtschaftliche Tätigkeit, wenn mindestens eine Vollzeitkraft angestellt ist

Eine Gesellschaft erkundigte sich, ob ihre Tätigkeit der Vermietung von Immobilien gemäß dem Körperschaftsteuergesetz als wirtschaftliche Tätigkeit einzustufen sei. Die DGT stellt klar, dass für die Einstufung der Vermietung als wirtschaftliche Tätigkeit die Beschäftigung von mindestens einer Person mit einem Arbeitsvertrag in Vollzeit erforderlich ist.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si la consultante desarrolla una actividad de arrendamiento de inmuebles que debe entenderse como una actividad económica a los efectos del artículo 5.1 de la Ley del Impuesto sobre Sociedades en relación con el arrendamiento de los inmuebles.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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