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V2093-17 4. August 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Lohnsteuerliche Behandlung von Sachpreisen: Steuerpflichtige sind die minderjährigen Gewinner

Es wurde geklärt, wer bei Sachpreisen in einem Zeichnungs- oder Literaturwettbewerb für Minderjährige als Inhaber der Quellensteuerabzüge bzw. der Steuerzahlungen gilt. Die DGT stellt fest, dass die Steuerpflicht bei den Gewinnern selbst liegt, ungeachtet ihrer Minderjährigkeit.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage. Im Anschluss an die vorangegangene Anfrage bezüglich der Quellensteuer auf den Preisbetrag (Schecks für Schulmaterial) wird nun nach der Inhaberschaft der Quellensteuerabzüge auf die an Minderjährige verliehenen Preise gefragt.

Die Entscheidung der DGT

Da die Einkommensteuer (IRPF) den Erwerb von Einkommen durch den Steuerpflichtigen besteuert, steht die Inhaberschaft der Quellensteuerabzüge oder Vorauszahlungen den Preisträgern zu. Diese Zahlungen müssen auf den Namen der minderjährigen Wettbewerbsgewinner erfolgen. Die Minderjährigkeit ändert nichts an der Inhaberschaft des erzielten Einkommens.

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